• Weil wir uns bei der Standardisierung konsequent und fortschrittlich für die deutschen gesamtwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessen einsetzen. Mit Leidenschaft und Effizienz. Seit 25 Jahren.

    25 Jahre DRSC


  • Evaluation zur Anwendung der IFRS in Deutschland

    Ergebnisse aus der Unternehmensbefragung und Podiumsdiskussion mit BdB und BDI am 9. Dezember 2024


  • Aufforderung zur Interessensbekundung

    DRSC-Stakeholder-Panel


Nachrichten

Bekanntmachung von DRÄS 14

Im Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 30. Dezember 2024 ist der Deutsche Rechnungslegungs Änderungs Standard Nr. 14 (DRÄS 14) durch das Bundesministerium der Justiz gemäß § 342q Abs. 2 HGB bekannt... mehr lesen

Nächste Termine

Titel Datum Ort
Sitzung FA Nachhaltigkeitsberichterstattung
20.01.2025 - 21.01.2025 Videokonferenz
Sitzung Gemeinsamer Fachausschuss
21.01.2025 - 21.01.2025 Videokonferenz
Sitzung FA Finanzberichterstattung
21.01.2025 - 22.01.2025 Videokonferenz
Sitzung FA Nachhaltigkeitsberichterstattung
12.02.2025 - 13.02.2025 Videokonferenz

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Wer kann Mitglied werden?

Mitglied des Vereins kann jede juristische Person und jede Personenvereinigung werden, die der gesetzlichen Pflicht zur Rechnungslegung unterliegt oder sich mit der Rechnungslegung befasst. Da die Mitgliederstruktur im gesamtwirtschaftlichen Interesse die unterschiedlichen Belange der an der Rechnungslegung Beteiligten repräsentieren soll, wird jedes Mitglied einem der folgenden Segmente zugeordnet:

Industrieunternehmen im vorgenannten Sinne sind auch Unternehmen, die sich mit Handel, Dienstleistungen etc. befassen.